Mandatsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Für Anwaltskanzleien sind Datenschutz und Datensicherheit daher nicht nur eine technische, sondern auch eine berufsrechtliche Pflicht. Ein Verlust oder eine Offenlegung von Daten kann das Anwaltsgeheimnis verletzen und gravierende rechtliche sowie reputative Folgen haben.
Ein zentrales Element jeder Sicherheitsstrategie ist ein professionelles Backup. Kanzleien sollten nach der 3-2-1-Regel sichern: drei Kopien der Daten, auf zwei unterschiedlichen Medien, davon eine extern und verschlüsselt. Backups müssen regelmässig überprüft und Wiederherstellungen getestet werden – nur so ist im Ernstfall Handlungsfähigkeit garantiert.
Ebenso wichtig sind aktuelle Systeme, verschlüsselte Kommunikation, klare Zugriffsrechte und eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Viele Vorfälle entstehen nicht durch Technikversagen, sondern durch Phishing oder unsichere Passwörter. Sensibilisierung und Schulung des Kanzleiteams sind deshalb unverzichtbar.
Ein durchdachtes Datenschutz- und Backup-Konzept schützt Mandanten, Kanzlei und Mitarbeitende gleichermassen. Wer diese Themen professionell angeht, reduziert Risiken, erfüllt regulatorische Anforderungen und schafft Vertrauen.