Cyberangriffe betreffen auch Kanzleien
Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Cyberattacken in der Schweiz erneut deutlich an. Kanzleien mit ihren besonders sensiblen Mandatsdaten sind ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle. Da Angriffe häufig zufällig erfolgen, kann es jede Kanzlei treffen – unabhängig von Grösse oder Fachgebiet.
Ransomware: Wenn Mandatsdaten im Darknet landen
Die kriminelle Gruppe «Play» verübte 2023 zahlreiche Ransomware-Angriffe auf Schweizer Unternehmen. Dabei verschaffen sich Täter Zugang zu sensiblen Daten, verschlüsseln diese und fordern Lösegeld – oft verbunden mit der Drohung, die Informationen zu veröffentlichen. Auch grosse Medienhäuser wie NZZ und CH Media waren betroffen. Solche Vorfälle zeigen, wie schnell vertrauliche Daten in falsche Hände geraten können.
Schützen Sie Ihre Kanzlei
Je besser Ihre IT-Infrastruktur geschützt ist, desto schwieriger wird es für Angreifer, Schaden anzurichten. Nachfolgend finden Sie Massnahmen, die Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrem IT-Partner umsetzen können.
Halten Sie Ihre Infrastruktur aktuell
Veraltete Betriebssysteme und Programme sind eines der häufigsten Einfallstore. Updates schliessen Sicherheitslücken – deshalb ist Aktualität entscheidend.
- Halten Sie Betriebssysteme, Browser, E-Mail-Programme, Virenschutz und Kanzleisoftware stets aktuell.
- Installieren Sie Sicherheits-Updates umgehend.
- Erstellen Sie regelmässige, verschlüsselte Backups.
Schützen Sie jedes Arbeitsgerät
Ein einziges ungesichertes Gerät kann die gesamte Kanzlei gefährden. Ein Inventar aller Geräte schafft Überblick.
- Nutzen Sie auf allen Geräten aktuellen Virenschutz und aktivierte Sicherheitsfunktionen.
- Schützen Sie Computer, Laptops, Router und Smartphones mit starken Passwörtern (mind. 10 Zeichen, inkl. Zahlen und Sonderzeichen).
- Arbeiten Sie mit eingeschränkten Benutzerrechten – nicht mit Administrator-Accounts.
Aufmerksamkeit im Alltag
Die beste Technik schützt nicht ohne verantwortungsvolles Verhalten. Ein einziger falscher Klick kann Mandatsdaten gefährden. IT-Sicherheit muss daher Teil des Kanzleialltags sein – für Anwälte, Paralegals und Assistenz gleichermassen.